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Beiträge

Aktivbeitrag 17,50 EUR (monatlich)

Vereinsmitglieder die aktiv am Sportgeschehen teilnehmen zahlen den Aktivbeitrag.

Eine Umwandlung in eine passive Mitgliedschaft ist möglich. (Siehe Passivbeitrag)

Was ist alles enthalten:

-Judotraining in altersgerechte Gruppen

-Anmeldegebühr

-Judopass (Erstausstellung)

-Jahressichtmarke vom DJB

-Sportversicherung

-Prüfungsgebühren bei Gürtelprüfung in unserem Verein

-Judogürtel nach bestandener Prüfung (neu oder gebraucht)

-Lehrgangsgebühren (nach Absprache mit Vorstand)

-Meldegeld zu Meisterschaften

-Meldegeld zu Turnieren (nach Absprache mit Vorstand)

-Freizeitaktivitäten des Vereins (bei mehrtägigen Events kann eine Schutzgebühr anfallen)

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Familienbeitrag 10,00 EUR (monatlich)

Ab dem 3. aktiven Familienmitglied

 

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Passivbeitrag 1,00 EUR 

Der Passivbeitrag kostet 1,00 EUR pro Monat und wird als Jahresgebühr vom Konto eingezogen. (12 EUR jährlich) Eine Erstattung im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens erfolgt nur auf Antrag des Mitgliedes.

WERDEN SIE PASSIVES MITGLIED UND UNTERSTÜTZEN SIE UNSERE ZIELE

 

§ 4 Vereinssatzung

1. Der Mitgliedsbeitrag sowie Sonderbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Der Vorstand kann in begründeten Fällen, Beiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
3. Ehrenmitglieder können von der Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit werden.

Kündigung der Mitgliedschaft

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet
- durch Austritt aus dem Verein (Kündigung);
- durch Ausschluss aus dem Verein (§ 8);
- durch Tod;
- durch Auflösung des Vereins;
- durch Erlöschen der Rechtsfähigkeit der juristischen Personen.


2. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Vierteljahres (31.03.; 30.06.; 30.09.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.


3. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung  überzahlter Beiträge zu.

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